Das Hinweisgebersystem der Dietz GmbH

Die Dietz GmbH ist bemüht alle gesetzlichen Vorschriften und auch unsere selbst gesteckten Grundsätze und Richtlinien einzuhalten. Dazu zählen unter anderem unser Verhaltens- und Ethikkodex, Geheimhaltungsvereinbarungen und andere Geschäftsverträge sowie Datenschutz und -sicherheit. Integrität und Compliance haben bei Dietz höchste Priorität. Nobody is perfect! Aber wir arbeiten pausenlos daran, weshalb wir allen interessierten Parteien ein öffentlich zugängliches Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen. Es bietet uns die Möglichkeit von Verstößen gegen unsere Richtlinien zu erfahren, die beispielsweise durch das Fehlverhalten unserer Beschäftigten oder durch unsere Lieferanten verursacht wurden.

Was kann gemeldet werden?

Verstöße in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Compliance, Datenschutz, wie z.B.:

  • Strafvorschriften nach deutschem Recht
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz
  • Diskriminierung
  • Umweltschutz
  • Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Medizinprodukten
  • Datenschutz und Sicherheit in der Informationstechnik

Wie reiche ich einen Hinweis ein?

Wir sind dankbar für Hinweise, die Fehlverhalten melden, Lücken aufdecken und uns voranbringen. Für eine optimale Bearbeitung sollte der Hinweis so konkret und verständlich wie möglich sein. Dabei ist die Beantwortung der fünf W-Fragen (Wer? Was? Wann? Wie? Wo?) hilfreich.

Unser System stellt verschiedene Möglichkeiten bereit, einen Hinweis einzureichen und bietet größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des Verstoßes beteiligt sind. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die verschiedenen Meldewege sind vertraulich und datenschutzkonform.

Sie können über die folgenden Wege Meldungen abgeben:

Auf der internetbasierten Meldeplattform können Meldungen in Deutsch und Englisch eingereicht werden. Es besteht die Möglichkeit für anonyme Meldungen. Durch ein passwortgeschütztes und persönliches Postfach können die Hinweisgebenden bei der Aufarbeitung unterstützen und über den Fortschritt der Beschwerde informiert werden.

Was passiert mit meinem Hinweis?

Nach dem Eingang des Hinweises erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft die Stelle Compliance den Hinweis, ob der Verdacht gerechtfertigt ist. In diesem Stadium können sowohl Betroffene als auch Hinweisgebende für etwaigen Klärungsbedarf herangezogen werden. Im Falle einer Ablehnung erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung mit Begründung. Erhärtet sich der Verdacht werden entsprechende Maßnahmen erörtert, eingeleitet und nachverfolgt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und im ggf. im Austausch mit der hinweisgebenden Person (wenn möglich). Die Ergebnisse werden der hinweisgebenden Person in der Regel innerhalb von 3 Monaten mitgeteilt.